Zum Inhalt springen
Medizinischer Dienst Bund | Aktuelle Meldung | Essen |

StrOPS-Richtlinie 2023 genehmigt: Krankenhäuser können Anträge für Strukturprüfungen stellen

Ab sofort können Krankenhäuser bei den Medizinischen Diensten die Begutachtung von Strukturmerkmalen von abrechnungsrelevanten Operationen- und Prozedurenschlüsseln (OPS) beantragen. Grundlage ist die Richtlinie „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V (StrOPS-RL) (OPS-Version 2023)“. Diese wurde vom Medizinischen Dienst Bund im Februar 2023 erlassen und am 21. April 2023 vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt.

Anträge für Strukturprüfungen sind bei dem Medizinischen Dienst des jeweiligen Bundeslandes oder Landesteils zu stellen, in dem sich der Standort des Krankenhauses befindet. Krankenhäuser erreichen den zuständigen Medizinischen Dienst über das gemeinsame Internetportal des Medizinischen Dienstes.

Die StrOPS-Richtlinie 2023 ist unter anderem auf die mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) verabschiedeten Änderungen in § 275d SGB V ausgerichtet. Mit dem neuen § 275d Absatz 1a SGB V hat der Gesetzgeber eine Rechtsgrundlage für die erstmalige Abrechnungsrelevanz sowie eine geänderte Rechtsgrundlage für die „erstmalige und erneute Leistungserbringung“ von OPS-Kodes geschaffen. Der Gesetzgeber sieht erstmals eine zeitlich begrenzte Abrechnung von OPS-Kodes ohne vorangehende Prüfung durch den Medizinischen Dienst vor. Hierdurch werden die erstmalige Leistungserbringung bzw. erstmalige Abrechnung von OPS-Kodes vereinfacht.

Damit kann der bisher notwendige zweizeitige Prüfansatz mit einer „Planungsprüfung“ und einer nachfolgenden „Strukturprüfung nach Planungsprüfung“ zukünftig entfallen. Da vor dem Inkrafttreten der StrOPS-Richtlinie 2023 Bescheinigungen nach Planungsprüfung ausgestellt worden sein können, ist für 2023 eine Übergangsregelung im Sinne von letztmaligen „Strukturprüfungen nach Planungsprüfung“ vorgesehen. Um beim Übergang von der alten auf die neue Richtlinie mögliche zeitliche Abrechenbarkeitslücken zu vermeiden, können Anträge auf Planungsprüfung noch bis zum 30. April 2023 gestellt werden. Über diese Frist hatte der Medizinische Dienst Bund bereits vorab informiert.

Zur vollständigen Meldung auf der Internetseite des Medizinischen Dienstes Bund

Zurück
Zwei beispielhafte Titel des Magazins forum

forum  Das Magazin des Medizinischen Dienstes

forum erscheint vierteljährlich und informiert über Themen aus dem Bereich pflegerische und medizinische Versorgung im Zusammenhang mit den Aufgaben des Medizinischen Dienstes.

Weitere Infos

Starseite Infobox zum forum-Newletter

Der Newsletter zum forum

Mit dem forum-Newsletter erfahren Sie auf einen Klick mehr über Themen und Trends rund um Gesundheit, Pflege und die Arbeit des Medizinischen Dienstes. Der Newsletter verlinkt auf ausgewählte Beiträge im Magazin und kündigt viermal im Jahr das Erscheinen einer neuen Magazin-Ausgabe an.

Zur Anmeldung für den forum-Newsletter auf der Internetseite des Medizinischen Dienstes Bund.