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Prüfung von OPS-Strukturmerkmalen

Krankenhäuser können seit 2021 eine OPS-Strukturprüfung bei den zuständigen Medizinischen Diensten in den Ländern beantragen. Dabei wird geprüft, ob sie die Strukturmerkmale für bestimmte Leistungen erfüllen. Die zu prüfenden Strukturmerkmale sind in Kodes des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) nach § 301 Absatz 2 SGB V festgelegt, der jährlich vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herausgegeben wird.

Zentraler Inhalt: Info-Text StrOPS 2026-2 (ab 18. Mai, 11:30 Uhr)

Grundlage der Begutachtung durch die Medizinischen Dienste ist die vom Medizinischen Dienst Bund zu erlassende Richtlinie „Prüfungen zur Erfüllung von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen und von OPS-Strukturmerkmalen nach § 275a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 SGB V“ (LOPS-Richtlinie). Die Richtlinie regelt zugleich die Leistungsgruppenprüfungen der Medizinischen Dienste.

Am 19. Mai tritt eine überarbeitete LOPS-Richtlinie in Kraft. Darin wurden die Vorgaben aus dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) umgesetzt, das am 15. April 2026 in Kraft getreten ist. Die Richtlinie steht hier mit allen Anlagen zum Download zur Verfügung.

Durchgeführt werden OPS-Strukturprüfungen von dem für einen Krankenhausstandort zuständigen Medizinischen Dienst. Die Unterlagen für die Antragstellung finden die Krankenhäuser bei dem für sie zuständigen Medizinischen Dienst.

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