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Anträge 2022 für 2023: BMG-Genehmigung liegt vor

Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 21. Juni 2022 die aktualisierte Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V (StrOPS-RL)“ Version 2022 zur Beantragung von OPS-Strukturprüfungen für Leistungen im Jahr 2023 mit Maßgaben und Hinweisen genehmigt.

Die entsprechend angepasste Richtlinie Version 2022 mit allen Anlagen steht hier als Download zur Verfügung.

Die Maßgaben und Hinweise des BMG betrafen die Anlagen 5a, 5b, 6a und 6b der StrOPS-RL. Um die Änderungen, die deshalb erfolgt sind, transparent zu machen, veröffentlicht der Medizinische Dienst Bund an dieser Stelle zusätzlich die Anlagen 5a, 5b, 6a und 6b in einer Datei im Änderungsmodus.

Die Unterlagen für die Antragstellung finden die Krankenhäuser bei dem für sie zuständigen Medizinischen Dienst.

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