Krankenhaus-Strukturprüfung
Prüfung von OPS-Strukturmerkmalen
Krankenhäuser können seit 2021 eine OPS-Strukturprüfung bei den zuständigen Medizinischen Diensten in den Ländern beantragen. Dabei wird geprüft, ob sie die Strukturmerkmale für bestimmte Leistungen erfüllen. Die zu prüfenden Strukturmerkmale sind in Kodes des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) nach § 301 Absatz 2 SGB V festgelegt, der jährlich vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herausgegeben wird.
Grundlage der Begutachtung durch die Medizinischen Dienste ist eine vom Medizinischen Dienst Bund zu erlassene und jährlich zu aktualisierende Richtlinie „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V“. Diese ist vom Bundesgesundheitsministerium zu genehmigen.
Anträge 2023 für 2024: BMG-Genehmigung liegt vor
Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 21. April 2023 die aktualisierte Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V (StrOPS-RL)“ Version 2023 zur Beantragung von OPS-Strukturprüfungen für Leistungen im Jahr 2024 genehmigt.
Die entsprechend angepasste Richtlinie Version 2023 mit allen Anlagen steht hier als Download zur Verfügung.
Die Unterlagen für die Antragstellung finden die Krankenhäuser bei dem für sie zuständigen Medizinischen Dienst.
Weiterführende Informationen Ihres Medizinischen Dienstes zu diesem Thema:
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