Zum Inhalt springen

Prüfung der Qualitätskriterien von Leistungsgruppen

Von Krankenhausbehandlungen umfasste Leistungen sollen künftig in Leistungsgruppen eingeteilt werden. Die erstmalige Zuweisung der Leistungsgruppen durch die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde soll bis zum 1. November 2026 abgeschlossen sein. Im Zusammenhang mit Leistungsgruppenzuweisungen muss der Medizinische Dienst prüfen, ob das Krankenhaus die Qualitätskriterien für diese Leistungsgruppen erfüllt.

Grundlage für diese Leistungsgruppenprüfungen ist die Richtlinie „Prüfungen zur Erfüllung von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen und von OPS-Strukturmerkmalen nach § 275a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 SGB V (LOPS-RL)“. Die LOPS-Richtlinie hat Medizinische Dienst Bund am 9. April 2025 erlassen. Sie wurde am 13. Mai 2025 vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt. 

LOPS-Richtlinie veröffentlicht

Die LOPS-Richtlinie tritt am 24. Mai 2025 in Kraft. Sie steht hier mit allen Anlagen zum Download zur Verfügung und löst die Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V (StrOPS-RL)“ab. 

Der Gesetzgeber hat mit dem KHVVG 65 Leistungsgruppen für die von Krankenhausbehandlungen umfassten Leistungen vorgesehen. Die Leistungsgruppen und die für die jeweilige Leistungsgruppe geltenden Qualitätskriterien sind in der sogenannten „Qualitätskriterientabelle“ in Anlage 1 zu § 135e SGB V festgelegt. Die Qualitätskriterien betreffen insbesondere die Anzahl, Qualifikationen und zeitliche Verfügbarkeit des ärztlichen Personals sowie die sachlich-apparative Ausstattung des Krankenhauses. Die erstmalige Zuweisung der Leistungsgruppen durch die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde soll bis zum 1. November 2026 abgeschlossen sein. 

Die Leistungsgruppenprüfung wird von dem für einen Krankenhausstandort zuständigen Medizinischen Dienst durchgeführt.

Den Auftrag für eine Leistungsgruppenprüfung erteilt die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde, wenn die Prüfung im Zusammenhang mit der Zuweisung von Leistungsgruppen steht. Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen beauftragen eine Leistungsgruppenprüfung vor dem Abschluss eines Versorgungsvertrages mit einem Krankenhaus, wenn in dem Versorgungsvertrag Leistungsgruppen vereinbart werden sollen. 

Ein Auftrag zur Prüfung kann als gemeinsamer Auftrag zeitgleich für mehrere zu prüfende Leistungsgruppen eines Krankenhausstandortes erfolgen oder als Einzelauftrag je Leistungsgruppe. Bevor eine Leistungsgruppenprüfung beauftragt wird, sollte eine Abstimmung zwischen dem Auftraggeber und dem zuständigen Medizinischen Dienst über die zeitliche Taktung der Aufträge erfolgen. Damit soll in erster Linie eine sachgerechte Abfolge der Leistungsgruppenprüfungen erreicht werden. 

Der Medizinische Dienst erstellt für jede Leistungsgruppe ein gesondertes Gutachten, auch dann, wenn mehrere Leistungsgruppenprüfungen für einen Standort beauftragt wurden. Das Gutachten (Prüfversion) erhält zunächst ausschließlich die beauftragende Stelle, damit diese innerhalb eines Monats Hinweise auf Unklarheiten oder Unstimmigkeiten geben kann. Das abschließend bearbeitete Gutachten übermittelt der Medizinische Dienst an die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde, die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen und an das geprüfte Krankenhaus.

Für das Auftrags- und Unterlagenmanagement zwischen den Auftraggebern und dem Medizinischen Dienst hat die Gemeinschaft der Medizinischen Dienste ein Web-Portal entwickelt. 

Prüfungen aufeinander abstimmen – Aufwand reduzieren

Die LOPS-Richtlinie bildet zudem die Grundlage für die OPS-Strukturprüfungen, die ein Krankenhaus bei dem für seinen Standort zuständigen Medizinischen Dienst beauftragt, wenn es bestimmte Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen will. Für den Nachweis der Erfüllung von OPS-Strukturmerkmalen und von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen sind zum Teil dieselben Unterlagen nötig. Um Unterlagen des Krankenhauses bestmöglich für beide Prüfverfahren nutzen zu können, wird für die regelmäßigen (turnusgemäßen) OPS-Strukturprüfungen und Leistungsgruppenprüfungen derselbe Prüfzeitraum zugrunde gelegt. Auf diese Weise ist es auch möglich, Dienstpläne für Prüfungen mehrerer OPS-Kodes und für Leistungsgruppenprüfungen zu verwenden. Ein Großteil der bei den Medizinischen Diensten vorhandenen Unterlagen kann zudem mehrjährig genutzt werden wie zum Beispiel Nachweise über fachliche Erfahrungen und abgeschlossene Ausbildungen sowie Gerätenachweise. 

Im Rahmen der Prüfungen stellt das Krankenhaus dem zuständigen Medizinischen Dienst die Strukturdaten gemäß der Anlage 2 (Leistungsgruppenprüfung) und 3 (OPS-Strukturprüfungen) der LOPS-Richtlinie zur Verfügung. Der Medizinische Dienst gleicht auf dieser Basis ab, welche für die Prüfung notwendigen Unterlagen ihm bereits aus anderen Prüfungen.

forum  Das Magazin des Medizinischen Dienstes

Zum Scrollen und Blättern, auf eigener Homepage und als gedrucktes Heft: Das Magazin forum präsentiert sich als gelungener Mix aus journalistisch aufbereiteten Fachbeiträgen, Features und Interviews zu aktuellen Themen und Trends rund um Gesundheitswesen und Pflege. Was plant die Gesundheitspolitik? Wie geht es weiter in der Pflege? Welche Aufgaben erfüllen die Medizinischen Dienste?

Weiterlesen und mehr erfahren