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StrOPS-RL: Anträge für Planungsprüfungen nur noch bis 30. April 2023 möglich

Die StrOPS-Richtlinie 2023 steht kurz vor der Genehmigung durch das Bundesgesundheitsministerium. Im Richtlinienentwurf des Medizinischen Dienstes Bund ist vorgesehen, dass Krankenhäuser Anträge für Planungsprüfungen letztmalig am 30. April 2023 stellen können.

Hintergrund ist die neue gesetzliche Grundlage in § 275d Absatz 1a Satz 2 SGB V. Dadurch ist der bisherige zweizeitige Prüfansatz mit einer Planungsprüfung und einer nachfolgenden Strukturprüfung nicht mehr erforderlich.

Bezüglich Antragstellung und Gültigkeit der Bescheinigung gelten übergangsweise die entsprechenden Regelungen unter 4.1.1 bzw. 8.3 der StrOPS-Richtlinie 2022 fort. Krankenhäuser, die einen Antrag auf Planungsprüfung vorgesehen haben, stellen diesen bitte bis zum 30. April 2023 bei dem Medizinischen Dienst des jeweiligen Bundeslandes oder Landesteiles, in dem sich der Standort des Krankenhauses befindet.

Elke Grünhagen
Team Öffentlichkeitsarbeit 
Medizinischer Dienst Bund 
Telefon: 0201 8327-116
E-Mail: e.gruenhagen(at)md-bund.de

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