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Richtlinien zur Pflegebegutachtung ergänzt

Der Medizinische Dienst Bund hat die Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit vom 29. September 2023 um ein Kapitel zur Begutachtung bei Krisensituationen von nationaler und regionaler Tragweite ergänzt. Alle anderen Kapitel der Richtlinien sind unverändert geblieben. Die ergänzten Richtlinien wurden am 21. Dezember 2023 vom Medizinischen Dienst Bund erlassen und am 9. Januar vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) genehmigt. Sie treten morgen, 13. Januar, in Kraft.

Hintergrund für die Ergänzung der Richtlinien ist das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG). Mit diesem Gesetz wurde erstmals die Möglichkeit geschaffen, in bestimmten Fallkonstellationen eine Pflegebegutachtung in Form eines strukturierten Telefoninterviews durchzuführen. Die daraufhin überarbeiteten Richtlinien wurden vom Medizinischen Dienst Bund am 29. September 2023 erlassen und vom BMG mit Ausnahme des Kapitels 3.4 am 31. Oktober 2023 genehmigt. Kapitel 3.4 betraf die Begutachtung bei Krisensituationen also zum Beispiel bei Pandemien oder Katastrophenlagen. Dieses Kapitel wurde jetzt überarbeitet, vom BMG genehmigt und in den Richtlinien ergänzt.

 

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