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Neue Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit

Der Medizinische Dienst Bund hat heute die überarbeiteten Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit veröffentlicht. Die Richtlinien enthalten insbesondere Klarstellungen, die die Begutachtung von Kindern und Jugendlichen betreffen. Die Richtlinien treten am 1. Oktober in Kraft.

Anlass für die Überarbeitung waren unter anderem Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) zur Begutachtung von Kindern und Jugendlichen mit Diabetes mellitus Typ 1 und Mukoviszidose. Darüber hinaus wurden die Richtlinien an weiteren Stellen konkretisiert, strukturell angepasst und ergänzt.

Änderungen für die Begutachtung von Kindern und Jugendlichen

Die Richtlinien stellen klar, dass krankheitsbedingte Unterstützungsbedarfe von Kindern und Jugendlichen bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit entsprechend den Urteilen des BSG zu berücksichtigen sind. Das betrifft insbesondere die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, wenn diese Angst vor krankheitsbedingter Pflegemaßnahmen haben, zum Beispiel vor Insulin-Spritzen wegen eines Diabetes. Außerdem betrifft das Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer Erkrankung Unterstützung beim Essen und Trinken oder beim Einhalten krankheits- oder therapiebedingter Diäten benötigen. 
Das Kapitel zur Begutachtung von Kindern und Jugendlichen wurde strukturell angepasst und durch eine tabellarische Übersicht ergänzt. Diese zeigt, in welchem Lebensalter eines Kindes welche Kriterien für die Feststellung von Pflegebedürftigkeit herangezogen werden. 

Weitere Änderungen

Darüber hinaus wurde bei zwei Begutachtungskriterien aus dem Bereich „Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte“ (Modul 6) die Definition des Merkmals „überwiegend selbständig“ konkretisiert. 

Die Richtlinien enthalten zudem ein neues Kapitel 2.4 „Regelungen zur Zuständigkeit des Medizinischen Dienstes Bund für die digitalen Prozesse in der Pflegebegutachtung“ sowie ein neues Kapitel 4, in dem die nähere Ausgestaltung von Regelungen zu einheitlichen und digitalen Prozessen im Zuge der nächsten Überarbeitung der Richtlinien angekündigt wird.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Pflegebegutachtungs-Richtlinien hat am 28. September genehmigt.

Zur Meldung und den Richtlinien auf der Internetseite des Medizinischen Dienstes Bund.

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