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Neue LOPS-Richtlinie veröffentlicht

Der Medizinische Dienst Bund hat heute die aktualisierte Richtlinie für die Leistungsgruppenprüfungen und OPS-Strukturprüfungen der Medizinischen Dienste veröffentlicht. Die LOPS-Richtlinie tritt am 1. August in Kraft.

Mit der neuen LOPS-Richtlinie werden Vorgaben aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz umgesetzt, die die Leistungsgruppenprüfungen der Medizinischen Dienste betreffen. Das Gesetz hatten Bundestag und Bundesrat am 10. Juli beschlossen. Es wurde am 29. Juli im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Was ist neu?

Die Medizinischen Dienste müssen bei Leistungsgruppen nicht mehr prüfen, ob das Krankenhaus die Pflegepersonaluntergrenzen (PPuG) einhält. Die betreffenden Inhalte wurden aus dem Richtlinientext sowie aus den Anlagen 4, 12 und 13 entfernt.

Ausfüllbare Unterlagen

Die ausfüllbaren Unterlagen findet ein Krankenhaus wie immer auf der Internetseite des für seinen Standort zuständigen Medizinischen Dienstes. Aus der jetzt vorgenommen Änderung der LOPS-Richtlinie ergeben sich keine inhaltlichen Änderungen für die von den Krankenhäusern auszufüllenden Formulare. Die Formulare werden noch auf das Datum des neuen Inkrafttretens aktualisiert und werden am 5. August auf den Internetseiten der Medizinischen Dienste veröffentlicht. Bis dahin können Krankenhäuser die ausfüllbaren Formulare mit Datum des Inkrafttretens 19.05.2026 nutzen.

Erlass im beschleunigten Richtlinienverfahren

Weitere als die oben genannten Änderungen wurden in der LOPS-Richtlinie nicht vorgenommen. Deshalb konnte die geänderte Richtlinie im beschleunigten Richtlinienverfahren erlassen werden. Die Richtlinie wurde am 29. Juli vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt.

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