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Keine Regelprüfungen und persönlichen Hausbesuche

Vor dem Hintergrund der durch Bundesregierung und Landesregierungen verlängerten Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Infektionszahlen finden bis 15. Januar 2021 keine persönlichen Pflegebegutachtungen statt. Die Einstufung in Pflegegrade erfolgt alternativ auf Basis bereits vorliegender Informationen und eines ergänzenden strukturierten Telefoninterviews mit den Pflegebedürftigen bzw. den Bezugspflegepersonen. Der zeitnahe Leistungsbezug und die damit verbundene Versorgung sind sichergestellt.

Die Medizinischen Dienste führen in dieser Zeit auch keine Qualitätsregelprüfungen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen statt. Anlassprüfungen sind jederzeit weiterhin möglich, wenn dies aufgrund von Beschwerden erforderlich ist. Dabei werden strenge Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen eingehalten. Die Medizinischen Dienste bauen derzeit die Testkapazitäten aus und werden die Qualitätsregelprüfungen baldmöglichst wieder aufnehmen.

Bei den Begutachtungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung finden während dieser Zeit ebenfalls in der Regel keine körperlichen Untersuchungen statt. Auf diese Regelungen haben sich GKV-Spitzenverband und die Medizinischen Dienste in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit verständigt.

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